Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben - so geht's - Team Unger Vertriebstraining & Vertriebsberatung

Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben – so geht's

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
Bei einem  geringwertigen Wirtschaftsgut (GWG) handelt es sich nach Paragraph 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) um einen nutzbaren, beweglichen und abnutzbaren Gegenstand, der zum Anlagevermögen eines Unternehmens

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