Steigende Bürokratiebelastung: Umgang mit Informationspflichten - Team Unger Vertriebstraining & Vertriebsberatung

Steigende Bürokratiebelastung: Umgang mit Informationspflichten

Worum geht es?

Es geht um die steigenden Bürokratieanforderungen, die viele Unternehmen als erhebliche Belastung empfinden. Besonders im Fokus steht dabei die wachsende Zahl der sogenannten „Informationspflichten“, darunter auch Statistikmeldungen, die Unternehmen nach den geltenden behördlichen Vorschriften liefern müssen. Dies ist insbesondere für kleinere Unternehmen eine Herausforderung, da sie oft nicht die Kapazität haben, regelmäßig Personal für diese Aufgaben abzustellen.

Ein Beispiel für diese neue Belastung wird durch das Unternehmen Steidle GmbH aus Leverkusen dargestellt. Voraussichtlich im Herbst wird das Unternehmen erstmals Waren im Wert von mehr als 500.000 Euro in Länder der Europäischen Union exportieren. Ab diesem Zeitpunkt muss das Unternehmen jedoch die Daten für die so genannte Intrahandelsstatistik melden. Diese Statistik gibt Auskunft darüber, wie viele deutsche Unternehmen in andere Länder der EU exportieren. Dies stellt eine zusätzliche bürokratische Anforderung dar.

Die Bundesregierung hat versprochen, Bürokratie abzubauen, aber die Zahl der „Informationspflichten“ ist in den letzten zehn Jahren um 16 % gestiegen. Diese Erhöhung führt zu wachsendem Unmut in der Wirtschaft. Sollten Unternehmen ihren Informationspflichten nicht nachkommen, drohen Bußgelder zwischen 120 und 400 Euro, die bei Mehrfachverstößen noch steigen können.

Trotz der Belastungen durch diese Meldepflichten werden Unternehmern kaum Möglichkeiten zur Entlastung geboten. Eine Befreiung von der Meldepflicht ist nur für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten möglich und auch dann nur, wenn diese für mehr als drei Erhebungen ausgewählt wurden.

Zusammenfassung

> – Die Anzahl der „Informationspflichten“ ist in den letzten zehn Jahren um 16 % gestiegen, wodurch viele Unternehmen, insbesondere kleinere, erheblichen Belastungen ausgesetzt sind.
> – Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen drohen Bußgelder zwischen 120 und 400 Euro, die bei wiederholten Verstößen noch höher ausfallen können.
> – Eine Befreiung von Statistikpflichten ist nur für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten möglich und auch dann nur, wenn das Unternehmen für mehr als drei Erhebungen ausgewählt wurde.

Was Vertriebsprofis wissen sollten

Es ist wichtig, dass Vertriebsprofis die steigenden bürokratischen Anforderungen und die möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen verstehen. Sie sollten bewusst sein, dass neben den üblichen Geschäftsanforderungen auch zunehmend behördliche Verpflichtungen zu erfüllen sind. Ein Teil dieser Anforderungen besteht darin, bestimmte Statistiken rechtzeitig zu melden, wie etwa für Unternehmen, die erstmals Waren im Wert von mehr als 500.000 Euro in die EU exportieren. Man sollte sich auf diese Anforderungen vorbereiten und gegebenenfalls die erforderlichen Ressourcen bereitstellen, um die neuen Vorschriften einzuhalten.

Die aktuelle Herausforderung für Vertriebsexperten besteht darin, die zunehmenden bürokratischen Anforderungen zu managen und gleichzeitig das Kerngeschäft nicht zu vernachlässigen. Sie sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen, die geltenden gesetzlichen Anforderungen verstehen und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung dieser Anforderungen in ihrem Unternehmen implementieren.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Gefangen im Pflichtendickicht? Wer sich vor Statistikmeldungen drücken darf
Quelle: impulse

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Philipp Zurr

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