Neue Abschreibungsregeln: Steuerersparnisse für Unternehmer und KMUs

Worum geht es?

Im Wachstumschancengesetz sind Änderungen festgehalten, die Unternehmern und Freiberuflern durch degressive Abschreibungsverfahren (AfA) steuerliche Entlastungen ermöglichen. Diese erlauben es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit bis zu 20 Prozent pro Jahr abzuschreiben. Die resultierenden AfA-Beträge sind in den ersten Jahren höher als bei der traditionellen linearen Methode, was zu einer Senkung des Bilanzgewinns und einer Freisetzung von Liquidität führt.

Zusätzlich können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 40 Prozent der Investitionskosten in den ersten Jahren als Sonder-AfA absetzen. Diese Regelung gilt für sowohl neue als auch gebrauchte oder selbst hergestellte Güter.

Das degressive AfA-Verfahren ermöglicht eine Abschreibung vom Investitionsbetrag im ersten Jahr und in den folgenden Jahren vom jeweiligen Restbuchwert. Dies führt zu anfangs hohen und später fallenden AfA-Beträgen.

Unternehmern und Freiberuflern ist es gestattet, jederzeit von der degressiven Methode auf die lineare Methode umzusteigen, um maximale Abschreibungen zu erzielen. Der beste Zeitpunkt für einen Wechsel ist, wenn der Betrag der linearen AfA größer oder gleich dem degressiven AfA-Betrag ist.

Darüber hinaus dürfen KMU zusätzlich zur Normalabschreibung die attraktive Sonderabschreibung verwenden. Diese beträgt maximal 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Extra-Abschreibungsbetrag kann steuersparend genutzt werden und bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgesetzt werden, buchstäblich bis zum Ende des Jahres.

Zusammenfassung:

  • Unternehmer und Freiberufler können bewegliche Wirtschaftsgüter mit bis zu 20 Prozent pro Jahr degressiv abschreiben.
  • KMU können bis zu 40 Prozent der Investitionskosten in den ersten Jahren als Sonder-AfA absetzen.
  • Die Höhe der jährlichen AfA-Beträge verändert sich von anfangs hohen zu später fallenden Beträgen und ermöglicht maximale Abschreibungen durch Wechsel von der degressiven zur linearen Methode.

Was Vertriebsprofis wissen sollten

Die neuen Regelungen im Wachstumschancengesetz bieten Verkaufs- und Vertriebsexperten die Möglichkeit, ihre Anlagegüter steuermindernd und liquiditätsschonend zu bewerten. Insbesondere das degressive Abschreibungsverfahren und die erhöhte Sonder-AfA sind Mehrwerte, die es ermöglichen, die anfallenden Kosten effektiv zu senken.

Verkaufs- und Vertriebsexperten sollten sich daher unbedingt mit den neuen Regelungen vertraut machen und diese bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Insbesondere kann der Wechsel von der degressiven zur linearen AfA- Methode zu einer optimalen Ausnutzung der Abschreibungsmöglichkeiten führen und somit die steuerliche Last reduzieren.

Darüber hinaus ermöglicht die Erhöhung der Sonder-AfA für KMU zusätzliche Steuerersparnisse und bietet somit einen weiteren Anreiz für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter. Es ist wichtig, dass Verkaufs- und Vertriebsexperten diese Möglichkeiten voll ausschöpfen, um den steuerlichen Nutzen maximieren und zugleich Liquidität im Unternehmen erhalten zu können.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Bilanzgewinn drücken, Steuern sparen – und das gleich zweimal
Quelle: impulse

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Philipp Zurr

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