Abwerben von Mitarbeitern: Was Vertriebsprofis wissen sollten

Abwerben

Worum geht es?

In einer Zeit, in der sich Arbeitnehmende immer weniger an ihren Arbeitgeber gebunden fühlen und offen für neue Stellen sind, wird das Abwerben von Mitarbeitenden von Konkurrenzunternehmen zu einem immer wichtigeren Thema. Die Legalität des Abwerbens von Mitarbeitern liegt dabei in rechtlichen Grauzonen. Während das Abwerben an sich erlaubt ist, ist es strafbar, wenn dadurch Wettbewerbern gezielt geschadet wird oder unlautere Mittel zum Einsatz kommen.

Es ist normal und erlaubt, dass Unternehmen, die Personal abwerben wollen, bessere Arbeitskonditionen wie höheres Gehalt, mehr Urlaub oder verbesserte Arbeitszeiten anbieten. Dies kann speziell auf Fachkräfte angewendet werden, die das abwerbende Unternehmen als besonders wertvoll ansieht.

Allerdings wird das Abwerben von Mitarbeitenden unzulässig, wenn Unternehmen dadurch einem „verwerflichen Zweck“ nachgehen, zum Beispiel, wenn sie wichtige Angestellte systematisch abwerben, um Konkurrenten gezielt zu schaden.

Zusammenfassung

– Abwerben von Mitarbeitenden ist grundsätzlich erlaubt, solange es den Konkurrenten nicht gezielt schaden soll.
– Unzulässig wird abwerben, wenn Unternehmen dafür einen „verwerflichen Zweck“ verfolgen, wie das gezielte Schwächen eines Konkurrenten.
– Besteht das Risiko, dass die Konkurrenz weitere Schlüsselpersonen oder sogar ganze Abteilungen abwirbt, können juristische Sanktionen als schnelle Lösung dienen.

Was Vertriebsprofis wissen sollten

Vertriebs- und Verkaufsexperten sollten sich mit dem Thema der Abwerbung von Mitarbeitenden beschäftigen, um das Risiko und die potenziellen Folgen besser zu verstehen. Es ist wichtig zu wissen, wann das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt ist und wann es strafrechtlich verfolgt werden kann. Darüber hinaus sollte Verkaufs- und Vertriebspersonal darauf achten, wie sie neue Talente für ihr Unternehmen gewinnen, ohne unlautere Mittel einzusetzen oder Konkurrenten absichtlich zu schädigen. Im Zweifelsfall kann es empfehlenswert sein, juristischen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen legal sind.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Was beim Abwerben von Mitarbeitenden erlaubt ist – und wann Strafen drohen
Quelle: impulse

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Philipp Zurr

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