Worum geht es?
Die Rolle des Mobilitätsbudgets unterliegt einer Überarbeitung, die aus einem Regierungsentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2024 hervorgeht. Ein Mobilitätsbudget kann von Arbeitgebern ihren Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, um eine Vielzahl von Verkehrsmitteln für Fahrten zur Arbeit oder in der Freizeit zu finanzieren, darunter öffentliche Verkehrsmittel, Leihfahrräder, E-Scooter, Carsharing, Taxis oder auch der Dienstwagen.
Die aktuelle steuerliche Behandlung sieht vor, dass Gehaltszuschüsse zu privaten Fahrtkosten, wie sie häufig in Form eines Mobilitätsbudgets gewährt werden, steuerpflichtig sind. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter auf diese Zuschüsse Lohnsteuern zahlen müssen. Der neue Regierungsentwurf hat jedoch zum Ziel, die Besteuerung des Mobilitätsbudgets zu ändern.
Die geplante Änderung besagt, dass Mitarbeiter keine Steuern auf ihr Mobilitätsbudget zahlen müssen, wenn der Arbeitgeber die anfallende Lohnsteuer übernimmt. Der Arbeitgeber würde eine Pauschalsteuer von 25% an das Finanzamt zahlen, basierend auf den tatsächlichen Ausgaben innerhalb des Mobilitätsbudgets.
Allerdings gelten bestimmte Bedingungen zum Ausschluss der Versteuerung des Mobilitätsbudgets für den Mitarbeiter. Das Mobilitätsbudget muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und darf höchstens 2400 Euro pro Jahr, oder durchschnittlich 200 Euro pro Monat, betragen. Außerdem muss das Mobilitätsbudget für private Fahrtkosten genutzt werden können.
Darüber hinaus soll das Mobilitätsbudget verschiedene umweltfreundlichere Verkehrsoptionen unterstützen. Flugkosten, Ausgaben für private PKWs und dauerhaft zugewiesene Firmenfahrzeuge sind jedoch ausgeschlossen, ebenso wie Leasing- oder Abo-Modelle.
Zusammenfassung
- Steueränderungen könnten die Kosten eines Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter reduzieren, indem der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 25% auf die tatsächlichen Kosten des Budgets übernimmt.
- Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, muss das Mobilitätsbudget bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter ein Limit von 2400 Euro pro Jahr und die Nutzung für private Fahrten.
- Die Änderung zielt darauf ab, umweltfreundlichere Verkehrsmöglichkeiten zu fördern, schließt dabei aber bestimmte Verkehrsoptionen aus.
Was Vertriebsprofis wissen sollten
Die geplante Änderung der Besteuerung von Mobilitätsbudgets bietet eine wichtige Chance für Vertriebs- und Verkaufsprofis, ihre Mitarbeiterleistungen auf innovative Weise zu optimieren. Die Neuerung könnte eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen, indem sie sowohl steuerliche Vorteile bietet als auch zur Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsoptionen beiträgt.
Für Vertriebsprofis ist es wichtig zu verstehen, dass das Mobilitätsbudget zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden muss und auf private Fahrten ausgerichtet sein sollte. Darüber hinaus bedeutet die Verlagerung der Steuerlast auf den Arbeitgeber eine Änderung in der Bilanzierung. Es ist fundamental, zu berücksichtigen und zu planen, wie diese zusätzlichen Kosten abgedeckt werden können, während man zugleich die Vorteile für das Unternehmen und die Mitarbeiter maximiert.
Aus einer strategischen Perspektive könnte diese Änderung auch als zusätzliches Werkzeug zur Mitarbeiterbindung und -motivation genutzt werden. Durch die Übernahme dieser Kosten demonstrieren Arbeitgeber ihre Wertschätzung für ihre Mitarbeiter und trägt zur Schaffung einer unterstützenden Arbeitsumgebung bei.
Darüber hinaus spiegelt die Einbeziehung von umweltfreundlichen Verkehrsoptionen wie Carsharing, Bike-Sharing und E-Scootern die wachsende Nachhaltigkeitsagenda wider und könnte helfen, das Unternehmensimage zu stärken und eine positive öffentliche Wahrnehmung zu fördern.
Für Vertriebsprofis ist es wichtig, diese Entwicklungen im Auge zu behalten und sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten, um die Vorteile dieser neuen Regelung bestmöglich zu nutzen.
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag So wird ein Mobilitätsbudget für Mitarbeitende künftig steuerfrei
Quelle: impulse
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