Kaltakquise in Deutschland: Methoden, Gesetze und Strafen

Kaltakquise in Deutschland: Methoden, Gesetze und Strafen

Kaltakquise in Deutschland

Worum geht es?

In diesem Beitrag geht es um die Kaltakquise, ihre rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen in Deutschland. Die Kaltakquise bezeichnet Methoden, potenzielle Kunden zu gewinnen, zu denen bisher kein Kontakt bestand. Es werden verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme bei der Kaltakquise unterschieden, darunter die direkte, persönliche Ansprache (z.B. auf Messen, auf der Straße oder an der Haustür), telefonische Kontaktaufnahme, Anschreiben per Brief, Fax oder über elektronische Kanäle wie E-Mail, SMS, Messengerdienste und Social Media.

Die rechtlichen Grenzen der Kaltakquise werden durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Hierbei wird unterschieden zwischen Geschäftsbeziehungen zu Privatkunden (B2C, „Business to Consumer“) und Firmenkunden (B2B, „Business to Business“).

Erlaubt ist grundsätzlich die Kaltakquise von Privatkunden im direkten, persönlichen Gespräch sowie per Brief, solange der Adressat nicht ausdrücklich widersprochen hat. Alle anderen Akquise-Möglichkeiten in der B2C-Branche sind im Prinzip nicht gestattet, es sei denn, der Kontakt hat vorher ausdrücklich seine Zustimmung gegeben. Im B2B-Bereich dürfen Geschäftskunden ohne vorherige Einwilligung kontaktiert werden, sofern angenommen werden kann, dass sie an einem Angebot interessiert sein könnten.

Verstöße gegen das UWG und das BDSG können empfindliche Bußgelder, teilweise bis zu 300.000 Euro nach sich ziehen. In einigen Fällen kann eine unrechtmäßige Kaltakquise sogar als Straftat gewertet und mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Zusammenfassung

  • Kaltakquise bezeichnet die Akquisemethoden zur Neukundengewinnung, bei denen zuvor keinerlei Kontakt zum Kunden bestand. Sie wird durch Gesetze wie das BWG, DSGVO, BDSG und BGB geregelt.
  • Im Privatkundengeschäft (B2C) ist lediglich die direkte, persönliche Ansprache und postalische Kontaktaufnahme erlaubt. Im Firmenkundengeschäft (B2B) dürfen Geschäftskunden auch per Telefon kontaktiert werden, sofern absehbar ist, dass sie an einem Angebot interessiert sein könnten.
  • Verstöße gegen die rechtlichen Bestimmungen zur Kaltakquise können hohe Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Was Vertriebsprofis wissen sollten

Vertriebsprofis sollten sich intensiv mit den rechtlichen Bestimmungen zur Kaltakquise auseinandersetzen. Vor allem die Unterschiede zwischen B2B und B2C sowie die erlaubten und verbotenen Wege der Kontaktaufnahme sollten dabei berücksichtigt werden. Es ist äußerst wichtig, die Regeln einzuhalten, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Nicht zuletzt sollten Vertriebsprofis bei Unsicherheiten rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den gültigen Gesetzen handeln. Kurzfristige Beratungskosten könnten so langfristig hohe Bußgelder vermeiden.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Was ist bei der Kaltakquise verboten – was erlaubt?
Quelle: impulse

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