Neue Gesetzesänderungen für Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit - Team Unger Vertriebstraining & Vertriebsberatung

Neue Gesetzesänderungen für Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit

Wichtige Gesetzesänderungen: Barrierefreiheit, Mutterschutz und Nachhaltigkeit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches darauf abzielt, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Dies ist ein bedeutender Schritt zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie in nationales Recht. Unternehmen sind gefordert, sicherzustellen, dass ihre Angebote – einschließlich Online-Shops – für alle Menschen, ganz gleich ihrer Beeinträchtigung, nutzbar sind. Es wird damit eine umfassende Verpflichtung zur Barrierefreiheit eingeführt, die auch Kontaktformulare und Chatbots auf Unternehmenswebseiten einbezieht. Einzige Ausnahme bilden tatsächlich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und Umsätzen unter 2 Millionen Euro, für die in der Zukunft spezifische, weniger strenge Leitlinien festgelegt werden sollen.

Das Gesetz wird nicht nur Branchen wie Telekommunikation, Personenbeförderung und Finanzen betreffen, sondern auch Produkte wie Computer, Fernseher, Mobilgeräte und Selbstbedienungsterminals. Damit wird eine neue Ära der Inklusion eingeläutet, die es mehr Menschen ermöglicht, am digitalen Leben teilzuhaben.

Eine weitere wichtige Gesetzesänderung ist die Ausweitung des Mutterschutzes ab Juni 2025, die auch Frauen zugutekommt, die in frühen Stadien ihrer Schwangerschaft einen Verlust erleben. Dies zeigt eine Sensibilisierung im gesellschaftlichen Umgang mit Schwangerschaft und den damit verbundenen Herausforderungen.

Zusätzlich führt die EU-Ökodesign-Verordnung neue Regelungen für Smartphones und Tablets ein, die die Lebensdauer dieser Geräte verlängern sollen. Ab dem 20. Juni 2025 müssen neue Geräte nicht nur länger haltbare Akkus haben, sondern auch leichter reparierbar sein. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Umweltbelastung durch Elektronikschrott zu reduzieren und fördern durch ein einheitliches Energielabel die Transparenz bei der Auswahl nachhaltiger Geräte.

Zusammenfassung

  • Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten.
  • Der Mutterschutz wird auf Frauen ausgedehnt, die frühzeitig eine Fehlgeburt erleben.
  • Neue EU-Vorgaben für Handys und Tablets verlängern die Lebensdauer der Geräte und fördern die Reparierbarkeit.

Was Vertriebsprofis wissen sollten

Vertriebsprofis stehen vor der Herausforderung, sich schnell an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. In der heutigen Zeit ist es entscheidend, die Barrierefreiheit sowohl für Produkte als auch für Dienstleistungen im Digitalbereich zu berücksichtigen. Der Vertrieb muss sicherstellen, dass alle Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, was auch das Design und die Benutzerfreundlichkeit der Webseite betrifft. Ein Barriere-freundliches Angebot kann nicht nur rechtliche Probleme vermeiden, sondern auch neue Zielgruppen erschließen.

Zudem sollten Unternehmen im Vertrieb sich intensiv mit den Anforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung beschäftigen. Verbraucher entscheiden zunehmend auf Basis von Nachhaltigkeitskriterien, daher könnte die Umsetzung dieser neuen Anforderungen nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellen, sondern auch das Vertrauen und die Loyalität der Kunden stärken.

Es ist ratsam, Schulungen für Mitarbeiter anzubieten, um das Bewusstsein für diese Themen zu schärfen und somit einen großen Schritt in Richtung Inklusion und Nachhaltigkeit zu gehen.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Diese neuen Gesetze und Gesetzesänderungen im Juni solltest du kennen
Quelle: Impulse

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