Steuererleichterungen für Unternehmen im August 2025

Steuererleichterungen für Unternehmen im August 2025

Steuererleichterungen und Modernisierungen im August 2025 für Unternehmen

Im Juli 2025 hat der Bundesrat den Investitionsbooster verabschiedet, ein Sofortprogramm, das darauf abzielt, das Wirtschaftswachstum zu fördern und insbesondere kleinen Unternehmen signifikante Steuererleichterungen zu bieten. Diese neuen Regelungen treten voraussichtlich im August in Kraft und bringen eine Vielzahl von Änderungen, die Unternehmen dazu ermutigen sollen, in moderne Technologien und Produkte zu investieren.

Ein zentrales Element dieses Programms ist die degressive Abschreibung. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, beim Kauf von Maschinen und Geräten im Jahr der Anschaffung 30 Prozent der Kosten steuerlich abzusetzen. In den beiden darauffolgenden Jahren wird dieses Verfahren fortgesetzt, und es können erneut 30 Prozent des verbleibenden Restwerts abgesetzt werden. Diese Regelung gilt für Anschaffungen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden. Mit dieser Entscheidung wird Unternehmen ermöglicht, ihre Abgaben zu reduzieren und dadurch schneller wieder Kapital für weitere Investitionen zur Verfügung zu haben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen. Für Unternehmen, die elektrische Dienstfahrzeuge erwerben, wird die Abschreibung auf 75 Prozent der Anschaffungskosten erhöht. Diese Regelung gilt für Neuanschaffungen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 erfolgen. Auch die Preisgrenze für die steuerliche Förderung klettert von 70.000 Euro auf beeindruckende 100.000 Euro pro Fahrzeug, was insbesondere größeren Firmen entgegenkommt.

Zusätzlich wird ab 2028 die Körperschaftssteuer schrittweise gesenkt. Derzeit liegt der Steuersatz bei 15 Prozent und soll fünf Jahre lang jährlich um einen Prozentpunkt sinken, was eine Entlastung der Gesamtsteuerlast für Unternehmen von 30 Prozent auf 25 Prozent bis zum Jahr 2032 nach sich zieht.

Für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, wird die Bemessungsgrenze der Forschungszulage zwischen 2026 und 2030 von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Diese Maßnahme soll Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.

Darüber hinaus gibt es auch bei den Ausbildungsberufen signifikante Veränderungen. Ab dem 1. August 2025 treten neue Ausbildungsverordnungen in Kraft, die die Lehrpläne modernisieren. So wird beispielsweise die Ausbildung zum Fotografen um Inhalte wie künstliche Intelligenz und moderne Animationstechniken erweitert, um den Anforderungen des sich entwickelnden Marktes gerecht zu werden.

Zusammenfassung

  • Der Investitionsbooster ermöglicht eine degressive Abschreibung für Maschinen und Geräte von 30% über drei Jahre.
  • Für Elektrofahrzeuge bis zu 100.000 Euro können Unternehmen 75% der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.
  • Die Körperschaftssteuer wird ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt, wodurch die Gesamtsteuerlast bis 2032 auf 25% sinkt.

Was Vertriebsprofis wissen sollten

Vertriebsprofis sollten die gesetzlichen Änderungen des Investitionsboosters und der Ausbildungsmodernisierungen aufmerksam verfolgen, da diese Regelungen direkt Auswirkungen auf den Markt und die Kaufentscheidungen von Unternehmen haben. Ein tiefes Verständnis dieser neuen Steuervorteile kann dazu beitragen, potenzielle Kunden gezielt auf Möglichkeiten hinzuweisen, wie sie ihre Investitionen effizienter gestalten können.

Vertriebsmitarbeiter sollten sich auch darauf einstellen, Beratungsgespräche über die steuerlichen Vorteile bei Investitionen in Technologien und umweltfreundliche Mobilitätslösungen zu führen. Unternehmen sind stets auf der Suche nach Wegen, ihre Kosten zu senken und gleichzeitig ihre Innovationskraft zu steigern. Daher sollten Vertriebsprofis sich proaktiv mit den neuen Regelungen auseinandersetzen und diese in ihre Verkaufsstrategien integrieren, um einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.

Thomas Unger – Vertriebsprofi mit Technikverstand
Tel. +49 6171 587 227

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Steuererleichterungen für Unternehmen: Diese Gesetze darfst du nicht verpassen
Quelle: Impulse

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Philipp Zurr

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