Gesetzliche Rücklagen bei Kapitalgesellschaften - die Vorgaben - Team Unger Vertriebstraining & Vertriebsberatung

Gesetzliche Rücklagen bei Kapitalgesellschaften – die Vorgaben

Alle Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, gesetzliche Rücklagen bilden. Der § 150 des Aktiengesetzes (AktG) erklärt beispielsweise für Aktiengesellschaften: „In der Bilanz des Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden.“
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