Alle Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, gesetzliche Rücklagen bilden. Der § 150 des Aktiengesetzes (AktG) erklärt beispielsweise für Aktiengesellschaften: „In der Bilanz des Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden.“
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Bürokratie im Vertrieb effizient überwinden
Die Herausforderung der Bürokratie im Vertrieb: Potenziale erkennen und nutzen Im Vertriebsumfeld sind viele Unternehmen bestrebt, ihre Prozesse zu digitalisieren, um Effizienz und Produktivität zu steigern. Dennoch zeigt sich ein häufig übersehenes Problem: Die...



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