Neue Homeoffice-Regeln – das müssen Arbeitgeber wissen

Die Bundesregierung hat die Homeoffice-Regelungen im Zuge der so genannten Corona-Notbremse (§ 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) noch einmal verschärft.
Die Regeln der Corona-Notbremse gelten nur, wenn in einem Landkreis

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