Die Bundesregierung hat die Homeoffice-Regelungen im Zuge der so genannten Corona-Notbremse (§ 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) noch einmal verschärft.
Die Regeln der Corona-Notbremse gelten nur, wenn in einem Landkreis

Digitale Alternativen zur Printwerbung
Corona hat der digitalen Werbung vorerst zu einer Hochphase verholfen, weil sich für Handelsunternehmen Planungsprozesse durch die volatilen Bedingungen wie Geschäftsschließungen oder gestörte Lieferketten sehr schwierig gestalteten. Deshalb haben sie
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